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BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 84/02 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 482 UR II 651/01
- LG München I - 1 T 5284/02
- BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 84/02
- BayObLG, 24.02.2003 - 2Z BR 84/02
- VerfGH Bayern, 09.03.2004 - 35-VI-03
- BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 84/02
Wird zitiert von ...
- VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Vorlage der angegriffenen …
Weder der rechtliche Ausgangspunkt des Landgerichts, dass es an dem erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage fehle, wenn der angegriffene Beschluss die mit ihm intendierten Wirkungen im Zeitpunkt der (letzten) mündlichen Verhandlung nicht mehr entfalten könne, noch die darauf aufbauende Wertung, der hier angegriffene Beschluss habe, auch unter Vergütungsgesichtspunkten, keinerlei Rechtswirkungen mehr, wird durch die Beschwerdeführerin als rechtlich nicht mehr vertretbar schlüssig in Frage gestellt (vgl. zur Erledigung von Anfechtungsklagen gegen Bestellungsbeschlüsse bei Ablauf der Bestellungszeit: OLG Hamm…, Beschluss vom 19. April 1995 - 15 W 26/95 -, juris Rn. 110; BayObLG, Beschlüsse vom 10. Januar 1997 - 2Z BR 35/96 -, NJW-RR 1997, 715, 717 und vom 30. Juni 2004 - 2Z BR 84/02 -, juris Rn. 8 f).